Bemerkungen zur Hauptversammlung vom 24.10.2019

Folgender Beitrag wurde von Herbert Gundelsheimer erstellt und wird mit freundlicher Genehmigung auf meiner Seite veröffentlicht.

Zwischen Herr Gundelsheimer und mir gibt es weder direkte, indirekte oder über Dritte Verträge einer Zusammenarbeit und diese sind auch nicht beabsichtigt.

Wir sind beide Geschädigte der Gesellschafter Wulf und Völmle und versuchen mit diesen Beiträgen weitere Investoren vor Schaden zu schützen.

Als ich mein Projekt „BeeComp“ im Jahre 2015 startete ging ich von folgenden strategischen Entscheidungen aus:

Es sollte eine Firma entstehen die über ein Push- Marketing (über einen günstigen Preis) möglichst schnell einen Weltmarkt für veredelte Papierwaben erreichen sollte um größtmögliche Markteintrittsbarrieren für Mitbewerber zu schaffen.

Die anvisierten Märkte waren dabei der Lastwagen und Containerbau und der Bau von Modulhäusern.

Der Businessplan enthielt folgende Finanzplanung:

Rechnerisch wurden für den Bau von Modulhäusern mit 25 qm wird ein Bedarf von 127 qm an Wabenplatten ermittelt.

Die zu Grunde gelegten Produktionszahlen sahen eine Fertigungsdauer von 250 Arbeitstagen/Jahr sowie eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden vor. Daraus ergaben sich folgende Umsatzzahlen:

Vergleich Umsatzerlöse aus Gesamtmarkt mit Umsatzerlöse aus Bereich Hausbau
Bezeichnung 2016 2017 2018 2019 2020
Umsatz gesamt 1.254.250 12.584.164 55.218.869 130.455.087 210.679.857
Umsatz
Hausbau
17.850 6.640.151 74.524.508 127.589.049

Auf Basis der in der UN- Habitat genannten Zahlen ergab sich bei einem Marktanteil von 1 % ein Jahresbedarf in einer Größenordnung von rund 35.000.000 Häusern p.a. mit durchschnittlich 25 qm Größe.

Auf Grundlage dieses Business- und Finanzplanes wurde durch die Firma Spencer&Barnes, welche die Finanzierung verantwortlich begleiten sollte, eine erste und „grobe“ Firmenbewertung durchgeführt und die Ausgabe von 500 Mio. Aktien zu 1 USD initiiert. Es wurde ein Ausgabepreis mit 6 USD vorgeschlagen.

Diese Firmenbewertung sollte noch durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft geprüft und testiert werden.

Nachdem sich der CEO Völmle weigerte, einen Beteiligungsvertrag mit meiner BeeComp GmbH zu verabreden stieg ich aus dem Projekt aus und untersagte der BeeComp Technologies die weitere Nutzung meiner Entwicklung und meines Businessplanes.

Dies wurde vom CEO Völmle ignoriert und es wurden weiter Aktionäre geworben.

In seinem Businessplan vom 29. Sept. 2017 beschreibt der CEO Völmle das Geschäftsmodell der BeeComp Technologies so:

„BeeComp Technologies Inc. ist eines der wenigen Unternehmen weltweit, die nahezu unbegrenzte Nachfrage an existentiellen Bedürfnissen der Menschen mit neuartigen und nachhaltigen Produkten bedienen können und über ein globales Netzwerk vertreiben und hohe Renditen erwirtschaften können.“

Dieser Duktus setzt sich über 25 Seiten fort ohne Fakten oder Zahlen zu nennen. Diese waren wohl (noch?) immer nicht greifbar. Von einer eigenständigen Materialentwicklung ist in diesem Businessplan keine Rede.

Lassen wir deshalb einmal Fakten sprechen:

Um – vergleichbare- Grundlagen bei den Zahlen zu erhalten werden die Vorgaben aus dem Businessplan genutzt:

  • Produktionstage pro Jahr 250 Tage
  • Produktionszeit pro Tag 10 Stunden

Die derzeit vorhandene Produktionsanlage kann Platten mit 0,8 x 1,2 m Größe fertigen, also rund 1 qm. Da es sich um eine Einzelplattenfertigung handelt ist hierfür eine mögliche Taktzeit anzunehmen d.h. die Zeit; welche benötigt wird, um eine Platten zu fertigen. (dies incl. Wabe einlegen, positionieren, Maschine einschalten, Wabe beschichten, Wabe trocknen, Wabe entnehmen und der dazu nötigen eventuellen Reinigungsarbeiten und Handlingszeiten).

Hier sollen –als absolute Untergrenze- 5 Minuten pro Platte positiv unterstellt werden.

Hieraus ergeben sich für diese Maschine folgende Produktionszahlen:

  • Produktionsdauer pro Platte ( 1 qm):               5 Minuten
  • Produktionsmenge pro Stunde:                       12 qm
  • Produktionsmenge Tag/10 Std.:                      120 qm
  • Produktionsmenge Jahr/250 Arbeitstage         30.000 qm

Auf Basis der gesamt benötigten Häuser und einem geplanten Marktanteil von 1 % hatten wir oben einen Bedarf von 35.224.920 Häusern festgestellt. Der Plattenbedarf eines Hauses mit 25 qm Wohnfläche liegt bei 127 qm. Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf an Platten von 4.445.000.000 qm. Reduziert man die geplante Absatzmenge an Häusern auf 3.500.000 Häuser ergeben sich immer noch 445.000.000 qm Platten.

Nun müsste man diesen jährlichen Plattenbedarf durch die mögliche Produktionsmenge pro Anlage von 30.000 qm teilen!!

Diese Zahlen müssen also für den Marktbereich Modulhaus erreicht werden, um einen Firmenwert von 3 Mrd. USD zu rechtfertigen. Hinzu kämen dann noch die Umsätze aus den übrigen Märkten, beispielsweise Lastwagenaufbauten.

Neben diesen „harten“ Zahlen sind noch weitere grundsätzliche Vorgaben im Businessplan für den Markt der Modulhäuser skizziert, nämlich:

Projektskizze Modulhaus

Vorgabe:

Zu entwickeln ist ein modular aufgebautes Haus das aus einzelnen, jeweils in Großserie herstellbaren Teilen besteht welche zu tragenden Wänden, Zwischenwänden, Dachbauteilen etc. besteht. Es soll ein Rastermass von 25 qm +/- 10 % pro Baueinheit/Modul eingehalten werden. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass die gefertigten Sandwichbauteile möglichst verlustfrei verbaut werden. Das ist zu erreichen, indem Türaussparungen aus den Wänden ausgeschnitten und die dabei gewonnenen Teile als Türblätter Verwendung finden, Fensterausschnitte für andere, zu findende Bauteile Anwendung finden. Das Haus muss in Seecontainern (20 und 40 Fuß open-top) transportabel sein. Beschlagteile, Ausrüstungsgegenstände wie Heizungen, Fenster, Türen werden fertig montiert. Dem Bausatz liegen keine Beschlagteile etc. bei. Die Bauteile sind so zu markieren, dass sie von „üblichen“ Handwerkern ohne Vorbildung montiert werden können. Stromkabel, Wasserleitungen, Abwasser sind fertig verlegt. Das Haus kann ohne Fundament errichtet werden. Es ist sturm- und erdbeben-sicher. Die Hausfassade sowie die Innenwände sind verkleidet/beschichtet, trotzen Wind und Regen. Die Dachform muss entweder als Flachdach oder als Pultdach mit nicht mehr als 5 Grad Neigung ausgelegt sein. Auf ausreichenden Wasserabfluss ist zu achten. Das Haus muss händisch errichtet werden können ohne Einsatz von schwerem Gerät. Es muss jederzeit zerlegbar und andernorts aufgestellt werden können. Das Haus muss den europ. Baunormen entsprechen wobei die techn. Abnahme im jeweils kostengünstigsten Land erfolgen kann.

Der Verkaufspreis des bezugsfertigen Hauses darf nicht über 400 USD/qm liegen. Ein Wert von 300 USD/qm ist anzustreben.

Das Haus muss eindeutig als „Haus“ erkennbar sein und sich von üblichen umgebauten Baucontainern abheben. Das Haus „an sich“ (Sandwichbauteile) sowie die Ausrüstungsgegenstände sind einerseits kostengünstig zu fertigen. Andererseits soll eine Nutzung von 20 Jahren garantiert werden.

Dementsprechend sind zu planen:

Teil 1- Vorplanung:

  1. Welche baurechtlichen Vorschriften sind für den Bau eines Musterhauses und der Serienhäuser einzuhalten?
  2. Wer kann diese durchführen. Mit welchen Kosten ist zu rechnen. Wie sind entsprechende Fristen zu kalkulieren bis die Bauteile geprüft und zugelassen sind? Erkennen die Länder der EU gegenseitig die bautechn. Prüfungen an oder sind diese für jedes Land erforderlich?
  3. Können der/die Lieferanten der chemischen Beschichtungsstoffe, Bauchemikalien etc. eine Garantie von 20 Jahren abgeben und wenn ja, wie ist diese sicherzustellen, zu überprüfen und zu zertifizieren.
  4. Wie sind Dach- und Wandaufbau optimal vorzusehen. Welche Verbindungselemente für die Wandteile sind auf dem Markt verfügbar und/oder bekannt. Diese sind mit dem Modell Ross und Wulf zu vergleichen, wobei bei der Abwägung technische und Sicherheitsaspekte den Vorzug vor Kostenfragen haben.
  5. Welche Erwartungen haben afrik. Kunden an ein solches Haus? Wie steht es mit den dortigen baurechtl. Vorschriften. Werden europ. Abnahmen und Normen anerkannt oder sind vor Ort separate Abnahmen erforderlich?
  6. Gibt es Seitens der UN Vorgaben für Flüchtlingsunterkünfte/Häuser und wenn ja, welche sind diese?
  7. Welche Erwartungen haben europ. Kunden an ein entsprechendes Modulhaus?
  8. Erstellung einer ersten Grobplanung für eine Baureihe von 25 – 200 qm Wohnfläche. Dabei sind vor allem Kostenfragen –größtmögliche Nutzung der einzusetzenden Sandwichbauteile (Abfallvermeidung), Platzierung und Größe der Fenster, Dachneigung, Auslegung des Bauteile für Wasser-, Strom- und Abwasseranschluss) zu legen. (Außen- und Innenplanung)
  9. Bau eines ersten Modelles mit Überprüfung der Bauteile, Abfolge des Aufbaus des Hauses, Sinnhaftigkeit der Bauanschlüsse, Dachneigungen, Wasserabflüsse, Bodengründung und/oder Stützen.
  10. Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Modell in die Praxis. Bau eines Musterhauses.

Wie weit in diesem Bereich die Entwicklungsarbeit der BeeComp Technologies ist kann ich nicht sagen. Wenn aber nicht einmal Platten gefertigt werden wie sollen dann die entsprechenden behördlichen Prüfungen und Zertifizierungen durchgeführt werden?

Ich möchte die Aufmerksamkeit aber noch auf ein anderes interessantes Ereignis werfen:

Mit Vertrag vom 9. Mai 2017 kaufte die BeeComp Technologies die Firma RH Industries sowie Firmenteile des Herrn Reck.

Für erstellte Leistungen der RH Industries wurden erhebliche Zahlungen in Höhe von rund 300.000 EURO geleistet.

Als zu zahlender Firmenwert der RH Industries wurde ein Preis von 2,6 Mio. EURO vereinbart. Die Herren Völmle und Wulf begründeten den Kauf mit der Erwartung, dadurch der Markteintritt der BeeComp Technologies und dessen Belieferung um 6 Monate beschleunigen zu können. Diese Erwartung wurde durch die Insolvenz der RH Industries zunichte gemacht.

Was auffällt:

Die meisten der von Herrn Reck angemeldeten Gebrauchsmuster (beispielsweise DE 20 2014 003 332 oder DE 20 2017 005 580) betreffen Entwicklungen, die nichts mit dem geschäftlichen Umfeld der BeeComp Technologies zu tun haben.

Am 8.11.2017 allerdings erfolgte unter DE 20 2017 005 945 eine interessante Anmeldung:  Sie beinhaltet die Erfindung einer Technik zur Tränkung von Papierwaben. Dabei werden die Waben mittels Plasmatechnologie beschichtet und dann weiter geleitet um unter Vakuum getrocknet zu werden.

Abgesehen davon, dass der Anmelder sich wohl mit den techn. Anforderungen einer Plasmabeschichtung nicht so auskennt orientiert sich diese Voranmeldung genau an den Anmeldungen vom 11.2.2017 (10 2017 001 399) und meine Anmeldung vom 29.6.2017 – 10 2017 006 133.5 – und enthält keinerlei „erfinderische Tätigkeit“- ist also wertlos!

Wurde dies Seitens des Herrn Reck gegenüber den Herren Völmle und Wulf kommuniziert oder haben diese den Sachverhalt gekanntt?

Auffällig ist auch, dass im weiteren Firmengeschehen die BeeComp von der Nutzung der Seitens der RH Industries so viel gelobten Technologie keine Rede mehr ist.

Feststellen lässt sich, dass ein Seitens der Verantwortlichen Völmle und Wulf behaupteter Firmenwert von 40 Mrd. USD (bei 500 Mio. Aktien zu einem Wert von 80 USD) reichlich utopisch erscheint.

Interessierte Aktionäre sollten auch bedenken, dass sie nicht wissen, „welche“ Aktien sie kaufen! Fließen die Verkaufserlöse der Aktien der Gesellschaft zu (werden also Bestandsaktien der Gesellschaft verkauft) oder werden Aktien aus dem Depot von 55 % des Managements (also 275 Mio. Aktien der Herren Völmle, Wulf und evtl. weiterer Partner) gekauft und fließen damit die Erlöse „in die Taschen“ des Managements! Nachdem das Management mit seiner Stimmenmehrheit in den letzten 3 Jahren keinerlei Rücksicht auf die Belange der Aktionäre genommen hat schleicht sich ein leichtes Unbehagen ein.

Dieses Unbehagen wird dadurch nicht leichter, dass das derzeitige Küchenkabinett Völmle/Wulf (denn in der heimischen Küche von Völmle ist ja derzeit die Firmenzentrale) eine fremde Firma benötigt um dort eine Hauptversammlung durchzuführen. Zumal den Firmenpatriarchen Fred Wolf (gleichzeitig auch der Leiter Wabentechnik bei der BeeComp und damit in Kenntnis der „intimen“ Verhältnisse der BeeComp) solche Zweifel plagen dass er sich an mich wendet um zu fragen, ob ich mit ihm die weitere Umsetzung der Wabentechnologie durchführen könnte.

Zum Schluss möchte ich noch eine persönliche Erklärung anfügen:

Eine nicht unerhebliche Zahl an Aktionären haben Aktien über verschiedene Quellen erworben von denen ich vermute (aber nicht konkret weiß), dass sie aus dem Depot der Spencer&Barnes stammen. Diese war ja vor dem „Rausschmiss“ durch Herrn Völmle am 11.9.2017 (nachdem die Anlaufprobleme und –kosten Seitens Spencer getätigt und diese somit „nicht mehr benötigt“ wurde) gerne gesehener Gründungsaktionär der BeeComp und auch insoweit im Aktionärsbuch eingetragen.

Diese Aktionäre werden von dem CEO Völmle nicht als Aktionäre der BeeComp anerkannt. Ob zu Recht oder zu Unrecht kann und will ich nicht beurteilen. Ich möchte hier auf etwas anderes hinweisen:

Normale Gründer würden alles unternehmen, um den Fortgang ihrer Geschäftsidee zu unterstützen. Zumal wenn ihnen 275 Mio. Aktien zur Verfügung stehen, sie somit die komfortable Mehrheit an der Firma halten, sollte es nicht darauf ankommen (ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und zum Wohle der Firma) diese Aktionäre – selbst wenn es 200 000 oder mehr Aktion wären- aus ihrem Fundus zu entschädigen.

Was würde das für einen positiven Eindruck am Markt machen und die Seriosität des Gründers zeigen!

Es zeigt sich das gleiche Denken wie im Verhalten gegen den „Gründungs“aktionär Gundelsheimer!

Gier frisst Hirn, wie der Volksmund so schön sagt. Allerdings – nur wenn Hirn vorhanden ist………..

[1] Diese liegt aber nach Auskunft der BeeComp derzeit bei 500 EURO

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