Das nächste Gerichtsurteil gegen die BeeComp Technologies Inc. und seine dubiosen Vorstände liegt vor !

Sie wundern sich, dass die Webseite der BeeComp Technologies Inc. seit Wochen offline ist ?? Mich nicht ! Warum, erfahren Sie hier.

Trotz Corona sind die Gerichte im Einsatz für den Rechtsstaat. Am 04.05.2020 fand die Verhandlung über die zweite Klage des ehemaligen Geschäftsführers und Aktionärs gegen die BeeComp Technologies Inc. und seine Gesellschafter statt.

Das Ergebnis war, meine Klage wurde zum zweiten Mal bestätigt. Sowohl die örtliche als auch die sachliche Zuständigkeit wurden vom Arbeitsgericht bestätigt und die BeeComp Technologies Inc. wieder dazu verurteilt, die bisher nicht bezahlten Gehälter des Geschäftsführers abzurechnen, inkl. aller Reisekosten, Mietwagenpauschale und natürlich aller Sozialversicherungsbeiträge, die Völmle und Wulf bis heute nicht bezahlt haben.

In Summe geht es um ca. € 150.000. Für Völmle und Wulf kommen natürlich noch die Anwalts- und Gerichtskosten hinzu, aber solange es noch Aktionäre gibt, die an Völmle und Wulf glauben, können die sich das ja leisten. Ich sage hier an dieser Stelle einen großen Dank an meine Rechtsschutzversicherung, die meine sämtlichen Kosten dafür trägt.

Eine Sache möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Auf meine Klage hin, haben Völmle und Wulf Widerklage erhoben, die natürlich abgewiesen wurde. Der Gedanke, dass ich für den Schaden, den die beiden durch Ihre kriminelles Verhalten verursacht haben, verantwortlich sein soll, zeigt die Geisteshaltung der beiden. Aber bei Völmle hat immer jemand anders die Schuld. Bei der Berechnung des Streitwerts sagte Völmle wörtlich: “ Der bisher zu beziffernde Schaden durch diese, (meine)  Webseite beträgt ca. € 12 Mio.“. Dadurch stieg der Streitwert dieser Klage auf fast € 11 Mio.

Um das für alle klar auszudrücken: Völmle’s rechtswidrige Beendigung meines Arbeitsvertrages durch seine rechtswidrige Einstellung meiner Bezahlung und die daraus entstandene Veröffentlichung der internen Vorgänge und des kriminellen Verhaltens der beiden Vorstände hat der BeeComp Technologies Inc., bzw. den Aktionären, einen nicht realisierten Aktienverkauf von ca. € 12 Mio. verursacht. Stand Mai 2020 !

Die Weigerung, die berechtigten Forderungen von € 150.000 zu begleichen, haben einen Hebel von fast 100 als Schaden verursacht, den Völmle und Wulf kannten und bewusst in Kauf nahmen und somit vorsätzlich das Unternehmen und vor allem die Aktionäre geschädigt haben. Eine Weiterführung der Geschäftstätigkeit ist aller Voraussicht nach sehr unwahrscheinlich. Seit dem Urteil ist die deren Seite offline. Die von Völmle und Wulf verursachten Gerichtskosten betragen ca. € 90.000 –  100.000, die von Ihnen zu zahlen sind.

Deutlicher kann man seine Unfähigkeit und charakterliche Eignung als Manager nicht darstellen, als es diese beiden Bankrotteure und Anlagebetrüger machen !

In 4 Jahren haben sie es nicht geschafft, einen funktionierenden Maschinenpark zu erstellen und eine Produktion zu starten um die Geschäftsidee, günstige Häuser in die 3. Welt zu verkaufen um Fluchtursachen zu beseitigen, zu realisieren. Dafür leben sie seit 4 Jahren von dem Geld, dass Anleger für den Kauf der Aktien bezahlt haben.

Auf der Webseite www.beecomp-technologies.com verkündet man mit Stolz, den Corporate Governance und Compliance Codex einzuhalten, in Wahrheit ist die Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze für diese Vorstände ein Fremdwort. Jeder Aktionär sollte sich anwaltlich beraten lassen, in wie weit sich Schadensersatzklagen und persönliche Haftung, auch gegen Völmle’s Tochter Alexandra u. a. wegen Urkundenfälschung und Beihilfe zu Betrug, durchsetzen lassen.

Diese Woche (KW25) haben wir von der Staatsanwaltschaft Stuttgart den von uns beantragten Einblick in die Ermittlungsakten bezgl. der Vielzahl der Strafanzeigen gegen Rainer Völmle, seine Tochter Alexandra, Udo Wulf und andere, erhalten. Selbstverständlich darf ich hier keine Inhalte veröffentlichen, aber die Ermittlungsakte hat einen Umfang von 11500 Seiten, in Worten elftausendfünfhundert Seiten. Kein Schreibfehler. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so viel Papier beschreibt, wenn an meinen Vorwürfen absolut nichts dran ist. Den Rest klären die Gerichte.

Ob Völmle die Gerichtsgebühren bezahlt hat oder es überhaupt kann, weiß ich nicht, aber die Kasse der BeeComp leert sich und viel kommt da auch nicht mehr rein. Ob es eine kluge Idee ist, beim Staat Schulden zu machen, muss er entscheiden. Wahrscheinlich hat er nicht einmal mehr das Geld für den Webseitenprovider.