Der nächste Erfolg vor Gericht gegen die Betrüger Völmle und Wulf

Diese Woche hat das Landesarbeitsgericht Freiburg die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts zurückgewiesen und den Weg an das Arbeitsgericht gegen Völmle und Wulf bestätigt.

Sämtliche Einwände, wie örtliche Zuständigkeit, internationale Zuständigkeit oder ob die BeeComp Technologies Inc. überhaupt Rechtsnachfolger der niemals gegründeten BeeComp Production Supply GmbH ist, wurden verworfen. Das betrügerische Vorgehen, eine Inc. im Ausland zu gründen um damit unanfechtbar und vor allem geschützt vor Haftung zu sein, ist gescheitert.

Das Gericht hat entschieden, dass Völmle und Wulf als Gesellschafter persönlich haftbar sind für die Ansprüche aus dem Arbeitsvertrages.

Inklusive der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge reden wir von über € 100.000,–

Vor wenigen Monaten haben diese beiden „Topmanager“ einen Vergleich über die Hälfte dieser Summe abgelehnt. Sind das nicht super Geschäftsleute ?? Wollen Sie denen Ihr Geld anvertrauen ??

Übrigens zahlen die Gerichtsgebühren natürlich die Aktionäre, falls sie sich nicht dagegen wehren.

Kluge Aktionäre nehmen sich spätestens jetzt einen Anwalt und lassen prüfen, ob das Thema Durchgriffhaftung bei gewerblichem Betrug nicht auch bei Ihren Aktien der Fall ist.

Wie immer stelle ich auch in diesem Fall den Beschluss online im Bereich „Dokumente“.