Richtigstellung zum Schreiben an die Aktionäre vom August 2020 => Update !

Mir wurde vor einigen Tagen ein Schreiben weitergeleitet, dessen Inhalt ich hier wiedergeben und kommentieren möchte, um die Lügen die von Wulf und Völmle verbreitet werden, richtig zu stellen.

„Entgegen einiger Antworten auf direkte Anfragen verschiedener Aktionäre gehen die beiden Herren nicht gerichtlich gegen das Management der BeeComp, sondern nur noch ausschließlich gegen die Gesellschaft BeeComp und ihren sozialen, weltweit akzeptierten Projektkern vor. Die Klagen gegen das Management wurden inzwischen sowohl vom deutschen, als auch vom US-Gericht abgewiesen. Die beiden Herren versuchen mittlerweile sogar, BeeComp am Stammsitz in Houston, Texas zu zerstören! Wie gesagt, nicht das Management, sondern die vollständige Gesellschaft und damit Ihre Investition in Ihre Zukunft!
Die ungeheuer schädigende Webseite, die erscheint, wenn sich Interessenten über BeeComp und ihre Projekte informieren wollen, lautet nicht „Anlagebetrug durch Herrn Völmle und Herrn Wulf“, sondern „ Anlagebetrug BeeComp“.“

Diese Aussage ist unwahr. Der Arbeitsvertrag vom 12.05.2017 wurde mit der BeeComp Technologies Inc. geschlossen und nicht mit den Privatpersonen Wulf und Völmle. So steht es im Urteil vom 23.01.2018.

In der 2. Klage vor dem Landgericht Freiburg wurden als Beklagte Nr 1. die BeeComp Technologies Inc. mit Sitz in Filderstadt, als Beklagte Nr. 2, Udo Wulf und als Beklagte Nr. 3, Rainer Völmle aufgeführt. Die Beklagte Nr.1 wurde wieder zur Zahlung verurteilt.

Gegen Wulf und Völmle wurde meine Klage zwar abgewiesen, die Berufung dagegen wurde jedoch am 29.07.2020 beim Landgericht eingereicht. Es geht in die nächste Runde.

Die Widerklage von Völmle auf Schadensersatz über 12 Mio. Euro wurde abgewiesen, verbunden mit erheblichen Kosten für die BeeComp und seiner Aktionäre in sechsstelliger Höhe !

https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/ArbRStreit.html#Bere

Streitwert 10.800.000,– Euro ( 80 % von 12 Mio) und nun will er er wieder Geld von Ihnen für das nächste Fiasko.

Am 01.07.2020 habe ich über meinen US Anwalt die Anerkennung meiner deutschen Urteile vor dem DISTRICT COURT OF TRAVIS COUNTY, TEXAS in den USA beantragt. Die Anhörung darüber wird am Montag, den 14.09. stattfinden. Eine positive Entscheidung ist mehr als wahrscheinlich, was zur Folge haben wird, dass ich Zugriff auf das Firmenkonto der BeeComp Technologies Inc. erhalten werde. Sollte es keine ausreichende Deckung haben, wird Rainer Völmle auch in den USA in persönliche Haftung genommen, bis hin zu einem internationalen Haftbefehl, Auslieferungsantrag und Auslieferungshaft. Wie sich das auf seine Funktion als CEO, den angekündigten Börsengang und die Registrierung der BeeComp Technologies Inc. auswirken wird, bleibt abzuwarten. Ähnlichkeiten mit der deutschen Wirecard AG sind unübersehbar. Kriminelle Machenschaften von Vorständen oder deren Duldung zerstören ein Unternehmen !

 

„Dritte und wir haben dagegen verschiedene Strafanzeigen erstattet, jedoch war kein nennenswertes Ergebnis zu verzeichnen.“

Wahrscheinlich liegt das daran, dass Völmle’s Vorstellung von Wahrheit eine andere ist, als die von ehrlichen Menschen und von  Justizbehörden.

Völmle und seine Tochter Alexandra, die als Architektin in Darmstadt arbeitet, haben mich wegen „übler Nachrede“ angezeigt. Bei meiner Vernehmung als Beschuldigter habe ich mein rechtskräftiges Urteil und das Aktienzertifikat vorgelegt sowie auf das laufende Ermittlungsverfahren verwiesen. Der Termin dauerte ca. 20 Minuten. Nach 2 Wochen erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, das die Ermittlungen gegen mich eingestellt sind.

Demnach darf ich öffentlich behaupten, Rainer Völmle ist ein Betrüger ! Weitere Anzeigen sind mir nicht bekannt.

 

„Wir möchten Sie bitten, zu prüfen, ob Sie diesem Prozess als Nebenkläger beitreten möchten. Dies geht entweder direkt als Kläger oder indem Sie uns die Vollmacht erteilen, auch in Ihrem Namen zu arbeiten. Die bisherigen Strafanzeigen sind mit sehr viel persönlichem Einsatz des Managements, jedoch ohne nennenswerten Kapitaleinsatz erfolgt. Dies ist nun im Zivilprozess nicht mehr möglich. Die Anwälte gehen davon aus, dass bei ca. 230 Aktionären ein Kapitaleinsatz von ca. 300.- Euro je Aktionär ( => € 69.000) notwendig wäre.“ 

Offensichtlich kann sich weder Völmle noch die BeeComp eine Klage gegen mich leisten, was einiges über den finanziellen Zustand der Firma aussagt. Auch dass der Aktienpreis um über 30% auf € 4,50 gesenkt wurde, untermauert meine Aussage. Meine Anwalts- und Gerichtskosten wurden von meiner Rechtsschutzversicherung getragen. Ob mögliches Guthaben auf dem Firmenkonto die ganze Wahrheit widerspiegelt oder ob es im Laufe der Ermittlungen noch Erkenntnisse über illegal verschobenes Vermögen auf andere Konten, ins Ausland, Unterschlagung, Untreue oder Geldwäsche auftauchen, werden wir wohl erst in der Gerichtsverhandlung gegen Ihn erfahren.

Ich darf hier leider keine Informationen aus der Ermittlungsakten veröffentlichen, die würden ein Bild zeichnen, dass von Misswirtschaft über Inkompetenz bis hin zu kriminellen Machenschaften reicht. Die allein Verantwortlichen sind die Mitglieder des „Management“, die Vorstände und deren Handlanger, namentlich Wulf, Völmle und Ganibegovic von der Fiducia GmbH.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten, die Beratungsgebühr kostet ca. € 250 + MWSt, danach wissen Sie, wer hier für was verantwortlich ist und wie hoch die Chancen sind, jemals wieder etwas von Ihrem Geld wieder zu sehen.

Für Völmle persönlich bedeutet das auch, dass seine einzige Einnahmequelle wegfällt. Bis heute wird von der BeeComp nichts produziert oder verkauft, einzige Einnahmequelle ist der Aktienverkauf. Damit ist auch er persönlich ohne Einnahmen und wer bezahlt dann seine Lebenshaltungskosten, sein Auto, seine Miete, die Ausbildung seiner zweiten Tochter, etc. ? Das alles bezahlen wir, die Aktionäre.

Alle seine beruflichen und unternehmerischen Aktivitäten endeten bisher im Fiasko, so wie es aussieht, gilt das auch für die BeeComp. Eine Anklage gegen Ihn, seine Tochter und seine Aktienverkäuferin Ganibegovic von der Fiducia GmbH ist nur noch eine Frage der Zeit. Bei einer Verurteilung drohen allen Beteiligten mehrjährige Haftstrafen, auch seiner Tochter Alexandra.

Wer die Verantwortung für das Fiasko trägt, sagt uns das Aktiengesetz:

§ 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1)  Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.

(2) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast.

 

Die Weisungsfreiheit des Vorstandes bringt einen bunten Strauß an Pflichten mit sich. Diese lassen sich zweiteilen:

  • die Pflicht zur sorgfältigen Leitung der Geschäfte der AG (sogenannte Sorgfaltspflicht), wie zum Beispiel Einrichtung eines Compliance-Systems / Risikomanagements
  • die Pflicht zur treuhänderischen Verwahrung des Vermögens der AG (sogenannte Treuepflicht)

Die Verweigerung von gerichtlich entschiedenen Zahlungen an Mitarbeiter ist ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht sowie gegen die Compliance.

Geschäftsleiter, die so vorgehen, also die an der konkreten Stelle offenen Rechts- und Sachverhaltsfragen nicht stellen oder einen vermeintlich „nützlichen Idioten“ installieren, der die Dinge nicht durchschaut, tun sich keinen Gefallen: Eine solche Delegation ist nämlich rechtlich unbeachtlich. Dies hat zur Folge, dass es bei der Haftung des Geschäftsleiters bleibt. Dieser muss sich vergegenwärtigen, dass er „seiner“ Gesellschaft gegenüber grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen haftet.

Hinzu kommt ein Weiteres: Dem Geschäftsleiter muss gar nicht der eigentliche Rechtsverstoß eines Unternehmens persönlich zum Vorwurf gereichen, sondern es genügt, wenn er keine Maßnahmen getroffen hat, die es ermöglicht hätten, diesen Rechtsverstoß zu erkennen. So haftete der zuständige Finanzvorstand der Siemens AG nicht etwa dafür, selbst schwarze Kassen eingerichtet zu haben. Sein Pflichtverstoß lautete, kein System installiert zu haben, mit dem diese aufgeflogen wären.

Nach der erfolgreichen Durchsetzung meiner Ansprüche aus meinem Arbeitsvertrag werde ich diesen Schadensersatz aus meiner Aktienbeteiligung von Völmle und Wulf einklagen. Gleiches kann ich nur jedem Aktionär empfehlen, am besten noch heute !

Verstöße gegen gesetzliche Pflichten eines Vorstandes zum Nachteil der Aktionäre fallen nicht unter das Risiko einer Anlage in einem auf Aktien basierendem Unternehmen.

 

Update 16.09.2020

Der erste Aktionär meldet sich zu Wort. Aus Datenschutzgründen veröffentliche ich den Beitrag ohne Namen, er liegt mir im Original vor, falls jemand Zweifel an der Echtheit hat !

Gesendet: Dienstag, 15. September 2020 15:22
An: mittelstand@web.de
Betreff: Aw: BeeComp

Sehr geehrter Herr Gundelsheimer,

vielen Dank für Ihre Ansicht zu dem ganzen Verfahren. Ich habe Herrn Völmle geantwortet und meine Aktien zum Kauf angeboten zum Preis von 4,00€.

Eine Antwort habe ich nicht bekommen. An dem Verfahren habe ich nicht teilgenommen und auch kein Geld überwiesen.

Ich kann nur warten und hoffen.

 

Update 18.09.2020:

Der nächste Verhandlungstermin wurde festgesetzt auf Dienstag, 07.10.2020, 11h vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Kammern Freiburg, Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg, 3. Obergeschoss Saal III

Die Verhandlung ist öffentlich, Interessenten sind eingeladen.