Ab sofort: Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis von Rainer Völmle, Filderstadt !!

20201102_Schuldnerverzeichnisabfrage_Völmle

Die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis erhalten Sie über das Portal: https://www.vollstreckungsportal.de/auskunft/allg/willkommen.jsf

Es ist ein öffentliches Verzeichnis, dass jede Person nach einer Registrierung einsehen kann. Der Datenabruf kostet € 4,50 pro Abruf und wird per Kreditkarte bezahlt.

Personenbezogene Informationen aus dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder dürfen nur für Zwecke der Zwangsvollstreckung verwendet werden, sowie um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen, um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, für Zwecke der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung sowie zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen. Diese Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie übermittelt worden sind (§ 882 f Zivilprozessordnung).