Persönliche und fachliche Qualifikation von CEO Völmle und Director Wulf

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, sehr geehrte Interessierte,

vor wenigen Wochen haben Sie wieder einmal Post von CEO Völmle erhalten, in der er Herrn Gundelsheimer und mich persönlich angreift und diskreditiert. Zu den Angriffen auf Herrn Gundelsheimer kann ich keine Stellung nehmen, jedoch zu den Vorwürfen gegen mich. Da Director Wulf von allen Vorgängen wusste und nichts dagegen unternahm, muss er sich das Verhalten von Völmle ebenfalls zurechnen lassen.

Anbei gebe ich Ihnen ein Mail der BeeComp Compliance vom 27.11.2017 zu dem Verhalten des CEO Völmle zur Kenntnis, das schlussendlich zur Einstellung aller Aktivitäten zur Finanzierung der BeeComp Technologies Inc. seitens Spencer& Barnes geführt hat. Da ich mit auf dem Verteiler stand, liegt das Original bei mir vor. Die Verantwortung für die finanzielle Situation der BeeComp Technologies Inc. kann nun von jedem Aktionär selbst beurteilt werden. In wie weit Aktionäre selbst juristische Schritte einleiten, muss jeder für sich entscheiden.

 

Sehr geehrte Herren,

Sehr geehrter Herr Völmle,

es ist sehr schade Ihnen allen das mitzuteilen, aber langsam rutschen die Aktivitäten von Herrn Völmle aus einem vielleicht noch grauen Bereich in einen Bereich, der uns „zu anthrazitfarbend“ erscheint.

Es ist schockierend was Sie sich erlauben – und vor allem mit welcher Dummheit und Dreistigkeit.

Sie glauben anscheinend, dass Ihnen keiner etwas anhaben kann, wenn Sie nicht auf unsere Hinweise antworten. Genau das glaubte übrigens auch der Vogel Strauss, der seinen Kopf in den Sand steckte und hoffte, dass wenn er keinen mehr sieht er wiederum auch nicht gesehen wird.

Gesetze, Verordnungen (egal ob US-Federal Law oder Gesetze des Landes Deutschland) oder Vereinbarungen und elementare Verhaltensweisen eines ordentlichen Kaufmannes sind ihnen einfach egal. Absprachen, die Sie treffen sind Ihnen anscheinend auch egal – Sie glauben ja, dass Sie der klügste sind. Das ist toll, glauben Sie das bitte weiter.

Diese Mail mag einem Außenstehenden vielleicht zu persönlich oder gar zu unhöflich erscheinen, jedoch wenn man bedenkt wie viele Mails und Hinweise Sie bekommen haben und wenn man dann noch bedenkt, wie oft Sie darauf geantwortet haben, erscheint diese Nachricht dann doch gar nicht mehr in einem solchen „persönlichen“ Licht.

Sie ruinieren das Projekt BeeComp:

  • Die BeeComp hat derzeit kein Geld um ihre Ziele zu erreichen
  • Aber dafür haben Sie sich auf Ihr Privatkonto in bedenklicher und diskutabler Weise in den letzten vier Monaten deutlich mehr als 300,000.-  US-Dollar überwiesen
  • Sie haben ehrlich arbeitende Techniker Dr. Neiß und Dr. Reck angelogen und in eine Situation gebracht, aus der diese nicht mehr rauskommen werden: Sie haben diese Herren bequatscht, dass diese ihre bestehende GmbH umbenennen um OHNE DIE DAFÜR NOTWENDIGE GENEHMIGUNGEN in illegaler Weise Gelder an der SEC und der BaFin vorbei auf das Konto dieser GmbH in Deutschland zu lenken. Von alleine sind ja die Herren Dr. Neiß und Dr. Reck nicht auf diese Idee gekommen.
  • Sie haben fast eine Million EUR Schulden bei der RHI Neiß und Reck hinterlassen
  • Sie haben diverse Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht am Laufen
  • Sie haben eine riesige Liste mit anderen unbezahlten Rechnungen hinterlassen: von der Miete bis zu Telefonrechnungen, vom Getränkelieferant für die Messe bis zum Schreiner, der der Nachbar von Herrn Udo Wulf ist
  • Sie sehen das alles aber ganz locker: zurücktreten und den Weg für ein Überleben der BeeComp freimachen wollen Sie nicht. Ist ja klar: dann können Sie sich ja nicht immer wieder Gelder auf ihr Privatkonto überweisen (nennt man je nach Konstellation in anderen Fällen auch Betrug und Unterschlagung)
  • Auf Mails antworten oder elementare Dinge unterschreiben, wie zum Beispiel, dass Sie bestimmte Unterlagen versprechen an Smith & Howard zu senden, machen Sie auch nicht
  • Es gibt keine Bilanzen und keinen Businessplan – ist aber auch klar: wenn Sie einfach auch den Steuerberater und die anderen beteiligten Personen und /oder Firmen nicht bezahlen, dann macht keiner etwas für Sie. Auch keine Bilanz!
  • Sie heben ihre Töchter fröhlich in die Posten der Company´s Secretaries ohne zu wissen, wie viel Verantwortung Sie diesen beiden Jugendlichen, gerade volljährigen, auf die Schultern legen. Es ist unglaublich: Sie ziehen sogar ihre eigenen Kinder in ihren seltsamen Sog. So etwas ist echt selten! Herzlichen Glückwunsch, Herr Völmle – how low can you go?
  • Sie haben Briefe, Mahnungen und Klagen von den Rechtsanwälten ziemlich aller ihrer früheren Partner (Fxxxxxxx, IBTC usw.) und auch ihres Grossaktionärs Spencer & Barnes Ltd. auf dem Tisch, aber Sie machen immer noch fröhlich (besser: klammheimlich und still) weiter
  • Elementare Pflichten eines CEOs, wie zum Beispiel die Unterzeichnung von neuen Zeichnungsscheinen oder der Ausstellung von Zertifikaten, der Umschreibung von Aktionären im Aktionärsregister, Beantwortung der geschäftlichen Korrespondenz und Beachtung der Compliance Richtlinien etc. sind für Sie kein Thema. Sie machen diese Dinge einfach nicht. Stattdessen finden Sie die dümmsten Antworten die uns jemals untergekommen sind, warum Sie solche Pflichtprozesse trotzdem nicht machen.
  • Auf Hinweise ihres Steuerberaters zu den Übertretungen von Gesetzen bzw. die Erklärungen des Steuerberaters, dass Dinge, die Sie tun nicht in Ordnung sind, behaupten Sie einfach, dass Sie das ja von dem Steuerberater gesagt bekommen haben.
  • Sie lügen seelenruhig Aktionäre an, die ihre Einlagen innerhalb der zwei Wochen gültigen Rücktrittsfrist zurück erhalten wollen. Sie zahlen denen einfach keine Gelder aus. Dabei müssten Sie innerhalb von zwei Wochen ohne „wenn und aber“ diesen Anlegern ihre Einlagen zurückzahlen. Es bleibt aber nun mal leider nicht viel übrig, wenn man fleißig die Mittel vom Firmen- auf sein Privatkonto umschichtet.
  • Hinweise von der Rufold, Paul & Associates, dass solche von Ihnen getroffenen Entscheidungen sich sehr schlecht auf die Situation der BeeComp auswirken, der Umstand, dass eine AG die drei Jahre keine Bilanzen abgegeben hat (oder einfach: noch nie seit Gründung auch nur ein einziges Mal eine Bilanz abgegeben hat) bei einer weiteren Analyse keine gute Bewertung mehr erhalten kann, sind Ihnen ebenfalls egal.
  • Anstatt Zeichnungsscheine oder andere Korrespondenz zu versenden, senden Sie Fotos der vorbereiteten Unterlagen durch die Gegend und schreiben dazu, dass Sie diese Dinge aber nur erledigen/versenden, wenn Sie Geld in Höhe von 50.000 USD und eine Freistellung durch die Inc. für ihre Verfehlungen erhalten. Schon mal was von Erpressung gehört? Nur ein so dummer Mensch wie Sie ist in der Lage, sich selbst so zu schaden und so eine Mail zu versenden. Man könnte echt denken, dass Sie unter dauerhaftem und extremem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder Alkohol stehen. Tatsächlich scheint es einfach nur, dass Sie unglaublich wenig intelligent sind. Dafür könnten böse Zungen zusätzlich doch eventuell behaupten, dass Sie aber dafür besonders viel Gier, Dreistigkeit, Unbelehrbarkeit sowie ein ordentliches kriminelles Potential haben! Aber natürlich nicht wir, sondern die bösen Zungen!
  • Herr Völmle, Sie sind unklug, dass Sie noch nicht einmal die Telefonrechnung für ihr US-Handy bezahlen, was dazu führen wird, dass Sie keine SMS mehr von der Bank of America mehr empfangen werden können, um ins Konto der BeeComp reinzukommen. Aber klar: das ist Ihnen egal, da Sie ja den beiden unwissenden Techniknern Dr. Neiß und Dr. Reck erklärt haben, dass man ja gar keine Bafin Lizenz braucht, wenn man von Anlegern Gelder einnimmt und diese dann verteilt. Auch eine Treuhandlizenz wäre da unnötig.

Mann, wie können sie den beiden (und insbesondere Herrn Dr. Neiß als Geschäftsführer, der für diese ganzen Dinge gerade stehen muss!!!!) Herren nur so einen Unfug erzählen??? Da sind wir echt gespannt, was die deutschen Aufsichtsbehörden und auch die US-Börsenaufsichten dazu sagen werden. Hoffentlich teilen die ihren Standpunkt, dass es völlig OK ist einfach eine bestehende GmbH ähnlich zu benennen, wie eine bestehende US-Inc. und dann auf das Konto dieser GmbH Gelder von Anlegern zu lenken. Wenn man aber mal für eine Sekunde logisch darüber nachdenkt, selbst wenn man Techniker ist und vielleicht von Wertpapieren nicht ganz so viel Ahnung hat, und nur mit dem normalen menschlichen Verstand diese Situation betrachtet, dann sollte man darauf kommen, dass das irgendwie komisch ist. Vor allem bilanztechnisch wird es lustig:

Ein kleiner Gedanke zu Details dieses Prozesses:

  1. Die BeeComp Rapidhouse GmbH nimmt Gelder ein und schickt diese weiter.
  2. Gibt´s dafür eine Rechnung? Was ist da der Rechnungszweck?
  3. Nur ein registrierter Treuhänder oder ein Anwalt mit einem Rechtsanwaltsanderkonto kann Gelder einfach einnehmen und an den Beneficial Owner weiterleiten.
  4. Jetzt wird´s aber noch viel lustiger: das Geld wurde ja nach Empfang auf dem Konto der BeeComp Rapid House GmbH EBEN NICHT AN DIE BEECOMP INC. WEITERGELEITET!!!!  Aber warum sollten Sie, lieber Herr Völmle, so etwas interessieren? Geschäftsführer der missbrauchten GmbH ist ja nur Herr Dr. Neiß und nicht Sie!
  • Da ist ja die Tatsache, dass bei Aktionären nicht auf deren Nachrichten und Anrufe reagieren, sicher nur noch als eine Kleinigkeit (sie dazu die untenstehende Mail von Herrn Dietmar Bxxx in der er sich zum wiederholten Male über sie beschwert) zu bewerten. Trotz allem haben wir uns erlaubt hier noch einmal eine kurze Liste der nicht von ihnen beantworteten Mails und Anrufe von Anlegern und Partnern der BeeComp der letzten 14 Tage zusammen zu fassen:

 

  1. 21-11                    Anfrage wg Zertifikat-Versand „Zxxxxxxx“ – keine Antwort
  2. 20-11                    2 Anrufe von Herrn Wxxxx wg Einbuchung Aktien – kein Feedback
  3. 17-11                    Anruf von Herrn Bxxx wg Miete Büro Düsseldorf – kein Feedback
  4. 16-11                    3 Anrufe von Herrn Bxxx an Herrn Völmle – kein Feedback
  5. 15-11                    Mahnschreiben wg 3 nicht bearbeiteten Zeichnungsscheinen – kein Feedback.

Die betreffenden Zeichner sind:  Wolfgang Hxxxxxxx: 32.500 US-Dollar, Wilfried Oxxx: 6.500 US-Dollar und Horst Zxxxxxxxx: 6.500 US-Dollar.

Es ist ja nicht so, dass die Herren von RHI im Moment nicht jeden Dollar bräuchten, aber es sind ja nur Insgesamt 7.000 Aktien mit einem Gesamtwert von 45.500 US-Dollar. Klar ist es ihnen persönlich egal ob RHI Insolvenz anmelden muss, weil sie ihre Rechnungen nicht zahlen können. Und natürlich sind 45.500 USD nicht viel, aber diese hätten der RHI oder anderen Gläubigern der BeeComp trotzdem gut getan.

  1. 14-11                    Anschreiben wg aktiver Email Anschriften @beecomp-rhi.com – kein Feedback
  2. 13-11                    Schriftliche Anfrage Herr Wxxxx wg Einbuchung Aktien unter Bezug auf gleiches Schreiben vom 01-11 – kein Feedback

Was will man dazu sagen? Eigentlich nur eines: die Schlinge um ihren Hals zieht sich immer enger und Ihnen fehlt anscheinend die Vorstellungskraft, welche Konsequenzen daraus entstehen – wie z.B. dass Sie am Ende einfach alle bei der der BeeComp Beteiligten gegen sich haben werden: ihre „guten alten Freunde und Partner“ wie Bxxxxx, Fxxxxxxx, IBTC oder RHI. Denn irgendwann will keiner mehr Ihr „Freund und Partner sein“, wenn Sie diesen Parteien einfach kein Geld zahlen oder(noch schlimmer) die BaFin oder SEC bei den Beteiligten vorstellig wird. Ihre Aktionäre: seien es die Privatanleger, denen Sie versprechen Gelder zurück zu zahlen, die Sie nie hätten ausgeben dürfen oder seien es institutionelle Anleger wie Spencer & Barnes Ltd.  (denen Sie ja inzwischen auch Geld schulden), seien es ihre Steuerberater und Rechtsanwälte (die Sie ja natürlich auch nicht bezahlt haben), seien es ehemalige Angestellte (Hxxxxx oder Fxxxxxxx, die gegen Sie vor dem Arbeitsgericht klagen) oder seien es so ziemlich jeder Dienstleister (vom Vermieter bis zum Getränkehändler), den sie arbeiten ließen – und dann nicht bezahlten.

Aber das geilste ist ja, dass für Sie alles ganz einfach ist: Sie sind unschuldig und an allem sind alle anderen schuld! Angeführt von Spencer & Barnes . Ist doch klar, es ist schön wenn man jemanden zum Sündenbock machen will, der weit weg sitzt. Nur der nette Herr Völmle, der stolz von sich behauptet, dass er mehrere hundert Gerichtsverfahren geführt hat, ist ganz klar unschuldig.

Nun gut – machen Sie so weiter, wie bisher und wie Sie es für richtig halten. Sie erhielten und erhalten von uns immer wieder Hinweise über ihre Gesetzesübertretungen. Diese erhielten auch eine Reihe weiterer Personen stets in Kopie. Also ist ja alles dokumentiert und kann in künftigen Verfahren, die immer näher rücken, lückenlos über ihr Versagen Auskunft geben.

Daher werden dann zum passenden Zeitpunkt andere Instanzen darüber entscheiden, wer da an was Schuld war.

Betrachten Sie diese Mail einfach als eine weitere Zusammenstellung von Dingen, an denen Sie als CEO der BeeComp Technologies Inc. keine Verantwortung haben, antworten Sie am besten weder auf diese Mail noch auf den Anlass des Versands dieser Mail; die Nachricht von Herrn Bxxx weiter unten.

Da Sie ja in den letzten 7 Monaten nachweislich nie auf unsere Nachrichten reagiert haben (geschweige denn unsere Hinweise gar bearbeitet haben), wären wir nun hier nicht besonders überrascht oder enttäuscht von Ihnen.

Mit allerbesten Grüßen

Hochachtungsvoll

Das Compliance Team der BeeComp Technologies Inc.

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Mail von Herrn Dietmar Bxxx, vom 24.11.2017:

Sehr geehrter Herr Völmle,

ich habe seit meiner mail vom 18.09. , s.u. , keine Antwort erhalten . Auch etliche tel. Anrufversuche sind im Sande verlaufen , da Sie nicht erreichbar waren und auch nicht zurückgerufen haben.

Steht ihre Firma hier noch zu ihrem Wort einer Gewinnausschüttung ( 1000 Aktien mit einem seinerzeitigen Nennwert von ca. 6000 € ) oder war dieses nur eine nicht zuende gedachte public relation Aktion ?

Ein mir befreundeter NDR – Redakteur vermutet hier auch eine Aktion zur Gewinnung von potentiellen Kundendaten zur weiteren lukrativen Veräußerung.Ich habe trotz anfänglicher Bedenken sogar eine Kopie meines Personalausweises an ihr Unternehmen gesendet, zumal auch etliche Personen aus meinem persönlichen Umfeld die Gewinnmitteilung für durchaus seriös hielten.

mit der Bitte um eine klärende Antwort

Dietmar Bxxx

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Anhang 1 des Mails

Sehr geehrte Herren,

Frage von Dr. Renninghoff:

Ist es ordnungsgemäß, wenn ein Angestellter eines Unternehmens, hier der CEO, einen Geldbetrag von einem betrieblichen Konto auf sein Privatkonto überweist, um von dort aus Zahlungen für das Unternehmen zu tätigen?

Nach deutschem Recht: Nein, ist es nicht.

Die Grundsätze der Kontenklarheit (§ 164 Abgabenordnung) und Kontenwahrheit sind verletzt. Mit der Zahlung auf das Privatkonto verlässt der Geldbetrag die betriebliche Einflusssphäre und geht in die eines Dritten über.

Selbst wenn später von dort Zahlungen für das Unternehmen geleistet werden, so heilt das nicht, weil der vollständige Zahlungsweg erst durch Einbeziehung des Privatkontos in das Unternehmen sichtbar würde.

Gleiche Grundsätze gelten nach Rücksprache mit einem unserer US Buchhalter auch im US Recht.

With kind regards/ Mit freundlichen Grüßen

Andreas A. Porsiel

Steuerberater

Andreas A. Porsiel

– Steuerberatung –

Stadttor 1, 17. Stock

40219 Düsseldorf

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Anhang 2 des Mails

Sehr geehrte Herren,

Frage von Dr. Renninghoff:

Ist es rechtlich einwandfrei, wenn der Erlös von Aktienverkäufen des Unternehmens durch das Unternehmen nicht auf einem Firmenkonto vereinnahmt wird, sondern stattdessen einem Konto einer anderen Unternehmung gut geschrieben wird?

Keinesfalls. Hier sind US Recht und die deutschen Regeln nach Auskunft eines US Rechtsanwaltes nahezu identisch. Es sind eine Reihe von Rechtsgrundsätzen verletzt, ohne Frage zunächst die Rechtsgrundsätze der Kontenwahrheit und der Kontenklarheit, weil Einnahmen des Unternehmens im Unternehmen selbst dargestellt werden müssen.

Eine solche Gestaltung wäre bestenfalls im Rahmen einer klar definierten und nach außen für jeden sichtbaren Treuhandvereinbarung denkbar, an der es mangelt.

Deshalb ergeben sich aufgrund der Schilderung weitere Fragen, nicht nur in Bezug auf das Aktien verkaufende Unternehmen selbst, sondern auch auf das annehmende Unternehmen.

Wurden hier alle Regeln der jeweiligen Geldwäschegesetze beachtet? Wurden Strafvorschriften bezüglich Untreue, Unterschlagung, Steuerhinterziehung und auch in Bezug auf den Anlegerschutz verletzt?

Sollte der geschilderte Vorgang tatsächlich stattgefunden haben, rate ich zu sofortigem Tätigwerden.

With kind regards/ Mit freundlichen Grüßen

Andreas A. Porsiel

Steuerberater

Andreas A. Porsiel

– Steuerberatung –

Stadttor 1, 17. Stock

40219 Düsseldorf